2.2 Zwecke
Gestützt auf die unter Punkt 2.1 oben beschriebenen Rechtsgrundlagen verarbeitet die BCV die Personendaten insbesondere für folgende Zwecke:
a. zur Identifizierung der betroffenen Personen bei der Eröffnung eines Kontos und/oder der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit der BCV sowie zur Beurteilung von Kreditanfragen von Kundinnen oder Kunden;
b. zur Sicherstellung einer ordnungsgemässen Verwaltung und Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Gewährleistung einer auftrags- und vertragsgerechten Ausführung der Kundenaufträge;
c. zur Verbesserung der Organisation, der Produkte, der Dienstleistungen und der internen Abläufe der BCV, einschliesslich des Risikomanagements;
d. zur Entwicklung der Geschäftsbeziehung – insbesondere um andere Produkte oder Dienstleistungen, die für die Kundinnen und Kunden von Interesse sein könnten, anbieten zu können – sowie für Marketing- und Werbezwecke, sofern sich die betroffene Person nicht gegen eine solche Verwendung ihrer Personendaten ausgesprochen hat;
e. um es der BCV zu erlauben, Fakten zu belegen, ihre Rechte geltend zu machen, sich gegen aktuelle oder zukünftige Forderungen zu verteidigen, oder um einer Untersuchung durch inländische oder ausländische Behörden zu begegnen;
f. zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und regulatorischen Pflichten, insbesondere im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei, bei der Umsetzung von internationalen Sanktionen in Einklang mit den von der BCV definierten Verfahren (was u. a. die Verarbeitung von Personendaten zu Prüf- oder Screeningzwecken verlangt) sowie im Rahmen des Risikomanagements (u. a. Markt-, Kredit-, Liquiditäts- und operationelle Risiken);
g. bei der Aufzeichnung von Telefongesprächen und digitalen Kommunikationen mit den betroffenen Personen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und anderer Straftaten, zum Schutze der Interessen der BCV, zur Analyse und Verbesserung der angebotenen Dienstleistungen und Produkte, zur Schulung der BCV-Mitarbeitenden sowie als Teil des Risikomanagements der BCV;
h. um den Begehren zu entsprechen, die Strafverfolgungsbehörden, Aufsichtsbehörden, für die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zuständige Behörden sowie Behörden, die in den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (einschliesslich in Zusammenhang mit dem Foreign Account Tax Compliance Act [FATCA]) involviert sind, an sie richten.