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Datenschutz

  

Datenschutzerklärung der Gesellschaften der BCV-Gruppe

Datenschutzerklärung der Gesellschaften der BCV-Gruppe (nachstehend die «BCV-Gruppe»), namentlich der Banque Cantonale Vaudoise (nachstehend die «BCV»).

Die BCV-Gruppe misst dem Schutz der Personendaten ihrer Kunden einen hohen Stellenwert bei und verpflichtet sich dazu, diese Daten unter Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (nachstehend das «Gesetz») auf transparente Weise zu erheben und zu verarbeiten. Im Sinne dieser Erklärung umfasst der Begriff «Kunde» auch potenzielle Kunden, deren personenbezogene Daten die Bank bearbeitet.

Diese Datenschutzerklärung beschreibt die diesbezüglichen Rechte der Kundinnen und Kunden. Sie ist darauf ausgelegt, alle betroffenen Personen darüber zu informieren, welche Arten von Personendaten zu welchem Zweck und auf welcher Gesetzesgrundlage von der BCV erhoben werden. Diese Datenschutzerklärung ergänzt die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Kundinnen und Kunden und der BCV (einschliesslich der Artikel 17 bis 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BCV betreffend die Auslagerung von Leistungen, den Datenschutz und das Bankgeheimnis) und die besonderen Bedingungen betreffend die verschiedenen digitalen Produkte und Kanäle der BCV (insbesondere Websites und mobile Anwendungen).

1.   Arten und Quellen von Personendaten 

Der Begriff «Personendaten» bezeichnet alle Angaben, die sich auf eine (beispielsweise anhand von Vornamen und Namen) bestimmte oder (beispielsweise anhand von Namen oder Passnummer) bestimmbare Person beziehen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit erhebt und verarbeitet die BCV Personendaten ihrer Kundinnen und Kunden sowie der mit diesen in Beziehung stehenden Personen (nachstehend gemeinsam die «betroffene Person»), zum Beispiel der Vertreterin bzw. des Vertreters einer juristischen Person, eines Trustees, einer wirtschaftlich berechtigten Person, einer Zahlungsempfängerin bzw. eines Zahlungsempfängers oder einer kontobevollmächtigten Person. Die Kundinnen und Kunden sind gehalten, die in dieser Datenschutzerklärung enthaltenen Informationen an diese Personen weiterzuleiten.

Je nach Produkt oder Dienstleistung muss die BCV unter anderem folgende Arten von Personendaten verarbeiten:

  • persönliche Angaben wie Name, Passnummer, Geburtsdatum, Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, gegebenenfalls Name des Vormunds, Informationen zur Familie wie Name(n) der Ehepartnerin oder des Ehepartners und der Kinder, Zivilstand und KYC-Dokumente («Know Your Customer» / «Kenne deinen Kunden»);
  • berufliche Angaben wie Tätigkeitsbereich, Berufsbezeichnung, Name des Arbeitgebers und Berufserfahrung;
  • Bankidentifikation wie Bankverbindung oder Bankkarten-Nummer;
  • Finanzinformationen wie Bankgeschäfte, Zahlungsbelege, Informationen zu Einkünften (Lohn, Ertrag von Wertschriftenportfolios usw.), zu beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten, zu Schulden, zu Steuern (z. B. Steuerdomizil) und zu sonstigen Verpflichtungen (z. B. Kredit bei einer Drittbank);
  • Erfahrung und Produktkenntnis wie Kundensegment, Anlegerprofil, Anlagekenntnis und ‑erfahrung, Details zu diesbezüglichen Interaktionen zwischen der BCV und Kundinnen und Kunden sowie in Anspruch genommene Produkte und Dienstleistungen;
  • Beziehungen wie Kundenbetreuer/in, Vollmacht, Vollmachtgeber/in, wirtschaftlich berechtigte Person; 

Diese Informationen können von der BCV direkt bei jeder betroffenen Person oder, in bestimmten Fällen, über Drittquellen erhoben werden. In letzterem Fall kann es sich um öffentlich zugängliche Informationen (z. B. im Telefonbuch oder in der Sanktionsliste der Vereinten Nationen) oder von Dritten erhaltene Informationen (z. B. über Geschäftsvermittler oder im Bereich der Überprüfung der Vermögensverhältnisse tätige Dienstleister) handeln.

2.   Rechtsgrundlagen und Zweck der Verarbeitung von Personendaten durch die BCV 

2.1  Rechtsgrundlagen

Die BCV verarbeitet die Personendaten der betroffenen Personen aus folgenden rechtlichen Gründen:

  • zur Wahrung der berechtigten Interessen der BCV, unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Person am Schutz ihrer Personendaten;
  • zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber einer betroffenen Person;
  • zur Einhaltung einer gesetzlichen oder regulatorischen Pflicht;
  • zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden im Rahmen von Rechtshilfegesuchen, Verfahren usw.;
  • basierend auf dem Einverständnis der betroffenen Person, falls das Gesetz dies erfordert oder falls sich die geplante Datenverarbeitung nicht auf einen der obenerwähnten Rechtsgründe stützt.

2.2   Zwecke

Gestützt auf die unter Punkt 2.1 oben beschriebenen Rechtsgrundlagen verarbeitet die BCV die Personendaten insbesondere für folgende Zwecke:

a. zur Identifizierung der betroffenen Personen bei der Eröffnung eines Kontos und/oder der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit der BCV sowie zur Beurteilung von Kreditanfragen von Kundinnen oder Kunden;

b. zur Sicherstellung einer ordnungsgemässen Verwaltung und Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Gewährleistung einer auftrags- und vertragsgerechten Ausführung der Kundenaufträge;

c. zur Verbesserung der Organisation, der Produkte, der Dienstleistungen und der internen Abläufe der BCV, einschliesslich des Risikomanagements;

d. zur Entwicklung der Geschäftsbeziehung – insbesondere um andere Produkte oder Dienstleistungen, die für die Kundinnen und Kunden von Interesse sein könnten, anbieten zu können – sowie für Marketing- und Werbezwecke, sofern sich die betroffene Person nicht gegen eine solche Verwendung ihrer Personendaten ausgesprochen hat;

e. um es der BCV zu erlauben, Fakten zu belegen, ihre Rechte geltend zu machen, sich gegen aktuelle oder zukünftige Forderungen zu verteidigen, oder um einer Untersuchung durch inländische oder ausländische Behörden zu begegnen;

f. zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und regulatorischen Pflichten, insbesondere im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei, bei der Umsetzung von internationalen Sanktionen in Einklang mit den von der BCV definierten Verfahren (was u. a. die Verarbeitung von Personendaten zu Prüf- oder Screeningzwecken verlangt) sowie im Rahmen des Risikomanagements (u. a. Markt-, Kredit-, Liquiditäts- und operationelle Risiken);

g. bei der Aufzeichnung von Telefongesprächen und digitalen Kommunikationen mit den betroffenen Personen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und anderer Straftaten, zum Schutze der Interessen der BCV, zur Analyse und Verbesserung der angebotenen Dienstleistungen und Produkte, zur Schulung der BCV-Mitarbeitenden sowie als Teil des Risikomanagements der BCV;

h. um den Begehren zu entsprechen, die Strafverfolgungsbehörden, Aufsichtsbehörden, für die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zuständige Behörden sowie Behörden, die in den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (einschliesslich in Zusammenhang mit dem Foreign Account Tax Compliance Act [FATCA]) involviert sind, an sie richten.

Die BCV kann bei der eventuellen Evaluierung von bestimmten Merkmalen der betroffenen Personen Personendaten mithilfe von automatisierten Prozessen («Profiling») verarbeiten, insbesondere um individuelle Angebote und Beratungsdienstleistungen oder Informationen über die Produkte und Dienstleistungen der BCV, ihrer Tochtergesellschaften oder ihrer Geschäftspartner bereitstellen zu können. Falls die BCV im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen mit der Kundschaft «automatisierte Einzelfallentscheidungen» durchführt, tut sie dies unter Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften.

3.   Weitergabe von Personendaten

3.1   Weitergabe an Dritte

Bei der Bereitstellung ihrer Produkte und Dienstleistungen gibt die BCV möglicherweise Personendaten weiter, und zwar an:

  • Dritte, die an der Transaktion beteiligt sind oder im Namen der Kundin bzw. des Kunden handeln wie Betreiber einer Finanzmarktinfrastruktur (z. B. Börse), Broker, Korrespondenzbanken, Drittverwahrungsstellen oder Emittenten;
  • Outsourcing-Provider wie Anbieter von IT-Dienstleistungen oder Hosting-Anbieter;
  • Anbieter von Prüf-, Analyse- und Beratungsdienstleistungen wie Kreditauskunfteien, Marketingagenturen, Prüfgesellschaften oder andere externe Berater der Bank. 

Gemäss Artikel 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BCV sind die Dienstleister der BCV vertraglich verpflichtet, den Datenschutz der von ihnen verarbeiteten Personendaten zu gewährleisten. 

3.2   Weitergabe an Behörden

Personendaten können auf Verlangen an öffentliche Gerichts- oder Verwaltungsbehörden sowie Regulierungs- oder Regierungsstellen (z. B. Aufsichtsbehörden) weitergegeben werden. Personendaten dürfen solchen Behörden auch übermittelt werden, um es der BCV zu erlauben, Fakten zu belegen, ihre Rechte geltend zu machen bzw. sich gegen aktuelle oder künftige Forderungen zu verteidigen oder um einer Untersuchung durch inländische oder ausländische Behörden zu begegnen..

3.3   Weitergabe ins Ausland

Die BCV verarbeitet Personendaten zwar in erster Linie in der Schweiz, es kann jedoch sein, dass sie diese unter Einhaltung des Schweizer Rechts auch an die unter Punkt 3.1 aufgeführten Personen im Ausland übermitteln muss. Dabei handelt es sich überwiegend um Länder, deren Datenschutzvorschriften im Vergleich zur schweizerischen Gesetzgebung als angemessen erachtet wurden. Sollten Personendaten in Ausnahmefällen in ein Land übermittelt, dass keinen angemessenen Schutz im Sinne der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung bietet, trifft die BCV angemessene technische, organisatorische und rechtliche Vorkehrungen, um den Schutz der Personendaten zu gewährleisten; dazu schliesst sie unter anderem mit den Empfängern der Personendaten verbindliche Verträge ab. Die aktuelle Länderliste ist auf Anfrage unter der in Punkt 5 angegebenen Adresse erhältlich.

Was die Weitergabe von Personendaten an ausländische Behörden im Sinne von Punkt 3.2 angeht, so hält sich die Bank an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die internationale Rechtshilfe und an die Vorgaben der FINMA zur direkten Übermittlung von nicht öffentlichen Informationen an ausländische Behörden und Stellen.

Je nachdem, welche Anweisungen die Kontoinhaberin bzw. der Kontoinhaber (oder deren Vertreter) der BCV erteilt oder welche spezifischen Dienstleistungen sie bzw. er von der BCV beansprucht, können die Personendaten auch in andere Länder übermittelt werden. Bei Zahlungsanweisungen in Fremdwährung beispielsweise übermittelt die BCV Personendaten des Auftraggebers an die im Ausland ansässige Korrespondenzbank. Bei Investments in bestimmte Anlagen oder bei der Erfüllung anderer gesetzlicher oder regulatorischer Verpflichtungen der BCV muss die BCV gegebenenfalls bestimmte Personendaten des Anlegers ins Ausland weitergeben.

Bei der Verwendung der (von der BCV ausgestellten) Visa-Debit-Karten können Personendaten in Zusammenhang mit den Kartentransaktionen (z. B. Kartennummer, Betrag/Datum der Transaktion, Karten-Akzeptanzstelle und – z. B. bei der Miete eines Autos / Reservation eines Hotels / Reservation eines Flugtickets – namentlich auch der Name der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers) an SIX (Partner für die Kartenausgabe und Transaktionsverarbeitung) und VISA (über 200 Länder gehören dem VISA-Netzwerk an) weitergegeben werden.

4.   Aufbewahrungsdauer

Der Zeitraum, während dessen die Personendaten aufbewahrt werden, hängt von der anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Aufbewahrungsfrist ab sowie von dem mit der Verarbeitung der Personendaten angestrebten Zweck. Im Allgemeinen bewahrt die BCV die Personendaten nach Beendigung der Geschäftsbeziehung während zehn Jahren auf. Eine längere Aufbewahrungsdauer lässt sich rechtfertigen, wenn sie es der BCV erlaubt, Fakten zu belegen, ihre Rechte geltend zu machen oder sich gegen aktuelle oder zukünftige Forderungen zu verteidigen oder um einer Untersuchung durch inländische oder ausländische Behörden zu begegnen..

5.   Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf ihre Personendaten

Jede betroffene Person hat in Bezug auf ihre Personendaten die nachstehend aufgeführten Rechte; dies allerdings im Rahmen der geltenden Vorschriften, insbesondere im Falle von gesetzlichen Beschränkungen, überwiegenden Interessen von Dritten oder missbräuchlichen Gesuchen:

  • das Recht auf Auskunft über ihre Personendaten;
  • das Recht, die Berichtigung ihrer Personendaten zu verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind; die BCV sorgt dafür, die Personendaten auf dem neuesten Stand zu halten. Die betroffene Person ist deshalb gehalten, Änderungen ihrer Personendaten der BCV so rasch wie möglich mitzuteilen;
  • das Recht, sich einer Verarbeitung ihrer Personendaten zu widersetzen und/oder eine Einschränkung der Verarbeitung ihrer Personendaten zu verlangen; die betroffene Person kann insbesondere der Verwendung ihrer Personendaten zu Marketingzwecken (einschliesslich Profiling) widersprechen oder ihre zuvor gegebene Einwilligung widerrufen. Die Kundinnen und Kunden haben in diesem Zusammenhang Folgendes zu beachten: Sollte die BCV nicht über bestimmte Personendaten verfügen, kann sie der Kundin bzw. dem Kunden möglicherweise eine Dienstleistung oder ein Produkt, für die die Verarbeitung dieser Personendaten erforderlich ist, nicht anbieten;
  • das Recht auf Löschung ihrer Personendaten. Das Recht auf Löschung der Personendaten ist indessen kein absolutes Recht und kann eingeschränkt werden, wenn überwiegende Interessen eine Fortsetzung der Datenverarbeitung erfordern.

Jede betroffene Person kann die unter Punkt 5 erwähnten Rechte geltend machen, indem sie der BCV an die nachstehend aufgeführte Adresse schreibt. Sie hat ihrem unterzeichneten Schreiben eine Kopie ihres Reisepasses oder ihrer Identitätskarte beizulegen.

Banque Cantonale Vaudoise
Département juridique
Case postale 300
1001 Lausanne
Suisse

6.   Periodische Aktualisierung

Die BCV behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser Datenschutzerklärung jederzeit zu ändern, insbesondere bei rechtlichen Entwicklungen oder bei Änderungen der BCV im Bereich der Verarbeitung von Personendaten. Über diese Aktualisierungen werden Sie gegebenenfalls auf der Website der BCV (https://www.bcv.ch/de/Rechtliches) informiert.

Version: Januar 2024