- Dieses Dokument regelt die Geschäftsbeziehungen zwischen der BCV und den natürlichen bzw. juristischen Personen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (252,8 kB)
- Dieses Dokument regelt die Ausführung der aus- und eingehenden Zahlungen zwischen der BCV und allen natürlichen oder juristischen Personen, mit denen sie eine Geschäftsbeziehung unterhält.
Sonderbestimmungen für den Zahlungsverkehr (166,5 kB)
Schweizer Einlagensicherung
Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis CHF 100 000 vor dem Verlust (gemäss Regelung im Gesetz).
Diesegesicherten Guthaben werden rasch ausbezahlt.
Guthaben bei BCV sind durch das System der Einlagensicherunggesichert.
Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Internetseite www.esisuisse.ch.
Ab dem 1. Januar 2023 ändert sich der Schutz von Guthaben auf Konten bei Banken. Änderungen ab 2023 (367 Ko)- In diesem Dokument der SBVg wird erklärt, womit Sie bei internationalen Zahlungsverkehrstransaktionen, Zahlungen in fremder Währung oder bei Investitionen in ausländische Wertschriften rechnen müssen und welche Informationen verlangt werden können.
- Dieses Reglement regelt die Aufbewahrung und Verwaltung von bei der BCV hinterlegten Depotwerten sowie die Verarbeitung von Börsenaufträgen und ausserbörslichen Aufträgen.
Depotreglement (66 kB)
- Diese Richtlinien der SBVg haben den Zweck, einerseits dafür zu sorgen, dass der Kontakt zwischen Kunden und Banken erhalten bleibt bzw. wiederhergestellt werden kann, und andererseits die gesetzlich vorgesehene Liquidation nachrichtenloser Guthaben im Interesse der Betroffenen zu konkretisieren.
Metallkontoreglement (26,1 kB)
Dieses Reglement findet Anwendung auf alle Edelmetalle in Barren und Münzen, die bei der BCV in Kontoform geführt werden und nicht als Depotwerte gelten.
Kundeninformation betreffend Kommissionen, Retrozessionen und andere Vergütungen (157,6 kB)
In dieser Kundeninformation wird Artikel 20 Absatz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BCV erläutert, der sich auf die Kommissionen, Retrozessionen und anderen Vergütungen bezieht, welche die BCV erhält.