Vorsicht vor Betrügern! Seien Sie wachsam, wenn Sie von einem Computer-Support angerufen werden. Installieren Sie niemals Software für den Fernzugriff und überprüfen Sie die Daten des Empfängers und den Betrag Ihrer Zahlungen. Ihre Zugangsdaten sind vertraulich, geben Sie sie niemals weiter.

Wegen Wartungsarbeiten wird BCV-net und BCV Mobile am Samstag 08 März um 22h30 Uhr bis 05:00 Uhr nicht verfügbar. Wir bitten Sie, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, und danken für Ihr Verständnis.

❮ Back

NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR BCV TWINT

 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR BCV TWINT

 

1. Allgemeines

1.1. Dienstleistung / Anwendungsbereich

Die Banque Cantonale Vaudoise (nachfolgend «BCV») ist eine schweizerische Bank mit Sitz in Lausanne.

Die BCV bietet Privatkundinnen und Privatkunden (nachfolgend die «Kunden») unter dem Namen BCV TWINT eine mobile Zahlungsapplikation für iOS und Android an (nachfolgend die «App BCV TWINT»).

Die BCV verfügt über eine gültige Lizenz der TWINT AG für die Herausgabe der App BCV TWINT. Die TWINT AG ist eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich.

Die TWINT AG betreibt das TWINT-System und vergibt die Lizenzen für die Herausgabe der TWINT-Apps und die Akzeptanz von TWINT-Apps als bargeldlosem Zahlungsmittel durch Händler sowie zwischen Privatpersonen.

Neben der BCV gibt es weitere Finanzdienstleister, die eigene TWINT-Apps herausgeben. Diese können sich im Erscheinungsbild und in der Funktionalität von der TWINT-App der BCV unterscheiden.

Die App BCV TWINT kann vom Kunden als Zahlungsmittel in Geschäften, an Automaten, in Online-Shops, in Apps sowie zwischen Privatpersonen eingesetzt werden. Darüber hinaus bietet die BCV über ihre App BCV TWINT Mehrwertleistungen an, namentlich die Speicherung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile Marketing. Sie erlauben es den Kunden, Coupons, Treuekarten und weitere Angebote zu erhalten und mit der App zu verwalten, Punkte zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die App BCV TWINT einzulösen.

Alle Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter (Frauen und Männer).

Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend die «NB») regeln die Benutzung sämtlicher über die App BCV TWINT angebotenen Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen umfassen Zahlungsfunktionen und Mehrwertleistungen, welche auf der Website www.bcv.ch/twint und in der App BCV TWINT selbst beschrieben sind (nachfolgend «Dienstleistungen»). Die NB gelten als akzeptiert, sobald sich die Kunde über die App BCV TWINT angemeldet haben, was bedingt, dass sie die Vertraulichkeitserklärung sowie die vorstehenden Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden haben.

1.2. Zugang zu den Dienstleistungen von BCV TWINT

Die Dienstleistungen können auf allen auf dem Schweizer Markt erhältlichen Smartphones, unabhängig vom Hersteller, genutzt werden, auf welchen die App BCV TWINT installiert werden kann. Eine solche Installation setzt Smartphones voraus, die mit dem Betriebssystem iOS oder Android ausgerüstet sind, BLE (Bluetooth Low Energy) unterstützen sowie das Bluetooth-Protokoll korrekt implementiert haben.

Alle BCV-Kunden mit einem Mindestalter von 7 Jahren dürfen die App BCV TWINT nutzen.

Jeder in der Schweiz wohnhafte Kunde mit einem auf seinen Namen registrierten Smartphone, einem Zugang zu BCV-net Mobile und einem Konto, für das er über ein Einzelzeichnungsrecht verfügt, kann sich in der App BCV TWINT anmelden, um die Dienstleistungen der App nutzen zu können.

Der technische Zugang zu den Dienstleistungen erfolgt via Internet über das Smartphone der Kunden, das als persönliches Terminal dient, sowie über eine dedizierte, von einem entsprechend ausgerüsteten Händler zur Verfügung gestellte Infrastruktur (z. B. Beacons – Sender, die auf dem Funkstandard BLE basieren, QR-Codes, die auf den Zahlungsterminals zu scannen sind, oder E-Commerce-Websites). Sollte allerdings die Internetverbindung nicht verfügbar sein, können gewisse Dienstleistungen nicht genutzt werden.

Zahlungs- und Zusatzfunktionen können aufgrund regulatorischer Vorgaben oder jeglicher anderen Situation, die dies erforderlich machen könnte, durch die BCV eingeschränkt werden.

1.3. Registrierung, persönlicher PIN-Code und Identifizierung

Bei der Installation der App BCV TWINT auf ihrem Smartphone müssen die Kunden die Handynummer eingeben. Diese Nummer wird aus Sicherheitsgründen verifiziert. Die Kunden erhalten per SMS einen einmaligen Code, der für diesen Prüfungsvorgang einzugeben ist.

Danach müssen die Kunden einen persönlichen PIN-Code festlegen, der nur für BCV TWINT gilt. Die Kunden sind verpflichtet, diesen Code geheim zu halten und ihn nicht aufzuschreiben oder auf einem ungesicherten elektronischen Träger zu hinterlegen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, einen PIN-Code zu wählen, der nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen besteht (weder Telefonnummer noch Geburtsdatum, KFZ-Immatrikulation oder andere leicht zu erratende Zahlenkombinationen). Der PIN-Code kann, falls dies technisch angeboten wird, durch ein Fingerabdruck-Login ersetzt werden.

Danach werden die Kunden automatisch auf BCV-net Mobile umgeleitet und loggen sich ein, um sich als Kunden der BCV zu identifizieren, die für die App BCV TWINT zugelassen sind. Nach erfolgreichem Login werden die Kunden erneut auf die App BCV TWINT umgeleitet, wo dann die Liste der Konten angezeigt wird, die für die Abbuchung ihrer Transaktionen über TWINT zugelassen sind. Nach Auswahl der Kontonummer («Referenzkonto») können die Kunden BCV TWINT für Zahlungen über das Referenzkonto nutzen.

Bei einem Wechsel oder der Deaktivierung der Handynummer müssen die Kunden

  • entweder der BCV die neue Handynummer unverzüglich bekannt geben und in der App BCV TWINT eine erneute Registrierung vornehmen, um die neue Handynummer mit ihrem BCV-TWINT-Konto zu verbinden und die BCV-TWINT-Benachrichtigungen von der alten auf die neue Nummer weiterzuleiten,
  • oder, wenn die Handynummer endgültig deaktiviert wurde, bei der BCV die Löschung des entsprechenden BCV-TWINT-Zugangs veranlassen.

1.4. Vertraulichkeit

Die BCV ist an gesetzliche Geheimhaltungspflichten gebunden, darunter insbesondere an das Bankgeheimnis und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes. Die Kunden willigen hiermit ein, dass das Bestehen einer Geschäftsbeziehung und die personenbezogenen Daten (z. B. Name, Wohnort) dem Zahlungsempfänger sowie weiteren Dritten bekannt gegeben werden können, wenn die Leistungserbringung und der Leistungsumfang dies erforderlich machen.

Die Kunden akzeptieren, dass die BCV der TWINT AG, der Betreiberin des Systems TWINT, und ihren sonstigen Partnern sowie deren eventuellen entsprechend bevollmächtigten Subunternehmern sämtliche Daten übermittelt, die für den Betrieb und die gute Funktionsweise der App BCV TWINT notwendig sind, und soweit sie für den Leistungsumfang erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere die Transaktions- und Stammdaten, aber auch Daten zur Nutzung der App BCV TWINT durch die Kunden und gegebenenfalls die Mehrwertdienstleistungen (siehe Vertraulichkeitserklärung und insbesondere den Abschnitt «Datenschutz»).

Die Inhaltsdaten von Geschäftsbeziehungen (z. B. Saldo- und Transaktionsdaten) sind grundsätzlich geheim. Die Kunden erklären sich allerdings damit einverstanden, dass die gesetzliche Geheimhaltungspflicht zur Wahrung berechtigter Interessen der BCV und ihrer mit der Dienstleistung BCV TWINT im Zusammenhang stehenden Vertragspartner insbesondere in folgenden Fällen aufgehoben werden kann: Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten, Inkasso von Forderungen und/oder gerichtliche Auseinandersetzungen.

1.5. Support

Die BCV stellt den Kunden im Sinne eines technischen Supports für die App BCV TWINT telefonisch über die Rufnummer 0844 228 228 oder via das gesicherte BCV-net-Mailsystem eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports kann die BCV auch rechtmässig beauftragte Dritte beiziehen, die für den technischen Support Zugriff auf relevante Daten erhalten können.

1.6. Sorgfaltspflichten der Kunden

Bei der Nutzung der App BCV TWINT müssen die Kunden insbesondere folgende Sorgfaltspflichten beachten:

-          Die Kunden haben ihr Smartphone vor unbefugter Benutzung oder unerlaubter Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).

-          Der Code für die Nutzung der App BCV TWINT, insbesondere zum Starten der App sowie zur Bestätigung von Zahlungen ab einem bestimmten Betrag, sowie die Codes der Geräte- bzw. Displaysperren sind geheim zu halten, dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden.

-          Der gewählte Zugangscode darf nicht aus leicht zu erratenden Kombinationen (Telefonnummer, Geburtsdatum usw.) bestehen.

-          lm Schadensfall haben die Kunden nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen haben sie Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

-          Mit der Installation und der danach erfolgenden Aktivierung der App BCV TWINT auf ihrem Smartphone bestätigen die Kunden, die rechtmässigen Nutzer und Verfügungsberechtigten der Handynummer zu sein. Die Kunden sind für die Verwendung ihres Smartphones verantwortlich. Die Kunden tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der App BCV TWINT auf ihrem Smartphone ergeben.

-          Wenn die Kunden die Funktion «Bild» oder «Nachrichten» auf ihrem Smartphone benutzen, verpflichten sie sich dazu, dass der jeweilige Inhalt mit der schweizerischen Gesetzgebung konform ist.

-          Besteht Grund zur Annahme, dass unberechtigte Personen Zugang zur Geräte- bzw. Displaysperre haben, müssen die Kunden diese unverzüglich ändern.

-          Bei Verlust des Smartphones, insbesondere im Falle eines Diebstahls, ist die BCV umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung der App BCV TWINT erfolgen kann.

-          Die Kunden haben vor Ausführung einer jeden Zahlung die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um zu vermeiden, dass Geld an die falsche Person gesandt wird.

-          Der Jailbreak (Ausschaltung der Sicherheitsstrukturen beim Smartphone zwecks Installation nicht offiziell verfügbarer Apps), die Einrichtung des Root-Zugriffs (Einrichtung eines Zugriffs auf Systemebene des Smartphone) sowie die Installation von unerlaubten Apps sind verboten, da das Smartphone dadurch für Viren und Malware anfälliger wird.

Die Kunden haben die ausgeführten Zahlungen zu prüfen. Sollten die Kunden Unstimmigkeiten feststellen, haben sie diese der BCV unverzüglich telefonisch und spätestens innert dreissig (30) Tagen ab Zahlungsdatum schriftlich mitzuteilen (Datum des Poststempels). Sollten die Kunden ein Schaden-/Beschwerdeformular einreichen müssen, ist dieses innert zehn (10) Tagen nach telefonischer Aufforderung ordnungsgemäss ausgefüllt und unterzeichnet an die BCV zurückzusenden. Bei Nichteinhaltung von Fristen durch die Kunden werden die Vorgänge als akzeptiert angesehen.

1.7. Missbräuche

Weicht die Nutzung der App BCV TWINT erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder liegen Anzeichen für ein rechts- oder vertragswidriges Verhalten vor (z. B. Nutzung der App für kommerzielle Tätigkeiten), kann die BCV die Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen und den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

Die BCV kann gegebenenfalls für sich selbst Schadenersatz oder die Freistellung von begründeten Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben der Kunden bei Vertragsabschluss.

1.8. Haftungsausschluss

Die BCV ist bemüht, eine störungsfreie und ununterbrochene Nutzung der App BCV TWINT zu gewährleisten. Obwohl sie alles in ihrer Macht Stehende tut, damit der Betrieb des Systems BCV TWINT möglich ist, kann die BCV die Funktion und die Nutzung des Systems nicht gewährleisten. Die Internetverbindung und die fehlerlose Datenübermittlung und/oder die Verfügbarkeit der maximalen Bandbreite können beim heutigen Stand der Technik nicht garantiert werden. So kann die BCV insbesondere nicht die Gewähr dafür übernehmen, dass das System BCV TWINT auf dem Smartphone der Kunden oder mit deren Netzbetreiber (Provider) perfekt funktioniert. Die BCV schliesst sämtliche Gewährleistung oder Haftung in Bezug auf die Aktualität, die Genauigkeit, den Inhalt der Bilder oder der Nachrichten sowie der Vollständigkeit der auf das Smartphone übermittelten Daten aus.

Der technische Zugang zu den Dienstleistungen ist Sache der Kunden. Die BCV übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, die sich auf die Dienstleistungen der Netzbetreiber (Provider) auswirken und lehnt soweit gesetzlich zulässig auch jede Haftung für die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Hard- und Software ab.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der BCV für Schäden, die den Kunden oder deren Smartphone insbesondere durch Übermittlungsfehler, Routingfehler, in Fällen höherer Gewalt, aufgrund technischer Mängel oder Störungen, insbesondere durch einen Ausfall von Beacons oder bei fehlender Internetverbindung, bei rechtswidrigen Eingriffen in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, bei Überlastung des Netzes, mutwilliger Verstopfung der elektronischen Zugänge durch Dritte, Unterbrüchen oder sonstigen Unzulänglichkeiten entstehen, ausgeschlossen.

Die BCV behält sich insbesondere bei der Feststellung von erhöhten Sicherheitsrisiken oder Störungen sowie für Wartungsarbeiten vor, den Zugang zur App BCV TWINT und/oder zu den darin angebotenen Dienstleistungen jederzeit zu unterbrechen. Solange die BCV die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, tragen die Kunden einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstandenen Schaden.

Jede Person, die sich mittels der vorgeschriebenen Legitimationsmittel identifiziert hat, wird von der BCV als bevollmächtigt angesehen, selbst wenn es sich dabei nicht um die tatsächlich berechtigte Person handelt. Die BCV-TWINT-Kunden tragen die Risiken eines Missbrauchs der Identifikationsmittel vorbehaltlich dessen, dass die BCV vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Bei einer Vertragsverletzung durch die BCV haftet diese für die erwiesenen, von den Kunden getragenen direkten Schäden, es sei denn, sie kann den Nachweis dafür erbringen, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung der BCV für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

Die Haftung der BCV für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Die BCV haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der App BCV TWINT.

1.9. Änderungen der Dienstleistungen

Die BCV kann die Dienstleistungen jederzeit ändern, aktualisieren oder weiterentwickeln. Desgleichen kann die BCV den Betrieb der App BCV TWINT oder den Zugang der Kunden zur App BCV TWINT jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise einstellen bzw. die Verfügbarkeit aus Sicherheits-, technischen oder rechtlichen Gründen, aufgrund regulatorischer Anforderungen oder auch auf behördliche Anordnung einschränken (z. B. bei Verwendung einer ungültigen Handynummer oder einer nicht registrierten SIM-Karte).

1.10. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Iokale rechtliche Restriktionen für die Nutzung

Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen.

Die Benutzung der Dienstleistungen im Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die Zahlungsfunktion der App BCV TWINT ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und kann im Ausland nicht in Anspruch genommen werden.

Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung Umstände eintreten können, die die BCV dazu verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. Die Kunden sind verpflichtet, der BCV auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, die die BCV benötigt, um den gesetzlichen Abklärungs- oder Meldepflichten nachzukommen.

1.11. Geistiges Eigentum

Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der App BCV TWINT. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden Nutzungsbedingungen. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der BCV oder den von ihr rechtmässig beigezogenen Dritten. Verletzen die Kunden Immaterialgüterrechte Dritter und erleidet die BCV hieraus einen Schaden, so haben die Kunden die BCV schadlos zu halten.

2. Zahlungsfunktion

2.1. Angabe eines Bankkontos

Bei der Registrierung müssen die Kunden in der App BCV TWINT die Bankkontonummer angeben, die sie für die Zahlung verwenden möchten (nachfolgend das «Referenzkonto»).

2.2. Limiten

Bei Zahlungen an andere TWINT-Nutzer (nachfolgend die «P2P-Zahlung»), an einen Händler oder in einem E-Commerce (nachfolgend die «P2M-Zahlung») bestehen für die Kunden Tages- und Monatslimiten für die Nutzung von BCV TWINT. Die Standardlimiten (für das Senden und das Empfangen von Geld als P2P-Zahlung sowie für P2M-Zahlungen) sind online unter www.bcv.ch/twint/faq verfügbar (nur auf Englisch und Französisch). Sie können aus regulatorischen sowie aus Sicherheitsgründen oder auch auf Verlangen der Kunden von der BCV beschränkt werden. Die Kunden können bei ihrer Kundenberaterin bzw. ihrem Kundenberater eine Erhöhung ihrer P2M-Limite beantragen. Je nach finanzieller Lage der Kunden können die Kundenberater/innen dem Antrag stattgeben oder ihn ablehnen.

Die Kunden können mit BCV TWINT nur dann Zahlungen abwickeln, wenn das Referenzkonto einen ausreichenden positiven Saldo aufweist und die Tages- bzw. Monatslimite nicht überschritten wird.

2.3. Zahlen mit der App BCV TWINT

Möchten die Kunden mit der App BCV TWINT eine digitale Zahlung an der Verkaufsstelle eines Händlers (Point of Sale, nachfolgend «POS») auslösen, wird das TWINT-System zwischen der App BCV TWINT der Kunden und dem betreffenden Händler eine Verbindung herstellen. Die Kunden können mit ihrem Smartphone und dem Guthaben ihres BCV-TWINT-Referenzkontos an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen demzufolge bargeldlos bezahlen.

Der konkrete Verbindungsaufbau zwischen POS und der App BCV TWINT unterscheidet sich nach Art des POS:

  • Ladenkasse: mittels TWINT-Terminal (technische Einrichtung am POS, die den Verbindungsaufbau und den Datenaustausch zwischen dem Smartphone der Kunden und dem POS ermöglicht);
  • Eingabe eines am POS angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes;
  • Internet: Eingabe eines im Online-Shop angezeigten Codes, Scannen eines QR-Codes;
  • Automatische Generierung einer vorgängig bewilligten wiederkehrenden Zahlung durch die Kunden in BCV TWINT. Dies ist z. B. der Fall für in einem Online-Shop registrierte Kunden, die für die automatische Zahlung bzw. eine wiederkehrende Zahlung BCV TWINT gewählt haben;
  • In einer App: mittels automatischem Verbindungsaufbau auf Veranlassung der Kunden;
  • An Automaten: wie Ladenkasse oder Internet;
  • Via TWINT+: durch Anklicken eines Anwendungsfalls in TWINT und das damit verbundene Aufrufen des Webshops des teilnehmenden Händlers.

Der POS meldet dem TWINT-System, welcher Betrag belastet werden soll. In der Folge sendet das TWINT-System eine Zahlungsaufforderung an die App BCV TWINT der Kunden.

Die Kunden können in den Einstellungen der App BCV TWINT frei wählen, ab welchen Beträgen eine Zahlung jeweils a) automatisch oder b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch sie («OK»-Button) erfolgen soll. Die Zahlung darf den von den Kunden definierten Betrag nicht übersteigen. Die Kunden können diese vorgeschlagenen und entsprechend in der App BCV TWINT hinterlegten Beträge anpassen. TWINT-Zahlungen, die in der App eines Händlers getätigt werden, erfolgen allerdings immer ohne zusätzliche Bestätigung, denn mit der Wahl von TWINT als Zahlungsmittel haben die Kunden den Händler bereits zum Zahlungseinzug ermächtigt. Dabei kann es sich auch um wiederkehrende Zahlungen, z. B. im Rahmen eines Abonnements, handeln.

Nach Freigabe der Zahlung durch die Kunden erfolgt die unmittelbare Abbuchung des freigegebenen Betrages auf dem in der App BCV TWINT hinterlegten Bankkonto.

In dem von der TWINT AG betriebenen TWINT-System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs sowie der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wird, erfasst. Das TWINT-System erstellt eine Gutschrift zu Gunsten des Händlers; der Betrag wird auf das Konto des Händlers überwiesen.

Um TWINT als Zahlungsart bei einem Händler zu hinterlegen, muss diese Option direkt beim Händler aktiviert werden. Die Einstellung gilt dann sowohl für einmalige Zahlungen im Onlineshop oder der App des Händlers als auch für wiederkehrende Zahlungen (z. B. bei Abonnements).

Die Verwendung von TWINT als Zahlungsmittel in der App eines Händlers muss in der betreffenden App erst aktiviert werden. Mit dieser Aktivierung ermächtigen die Kunden den Händler, ihr in der App BCV TWINT angegebenes Referenzkonto zu belasten, ohne dass die Kunden jede Zahlung einzeln zu bestätigen haben. Die Kunden können diese Ermächtigung jederzeit in der App BCV TWINT widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein derartiger Widerruf keinerlei Auswirkungen auf die gesonderten zwischen Händler und Kunden getroffenen Vereinbarungen (z. B. bei Abonnements) hat.

Bei Transaktionen über TWINT+ rufen die Kunden in der App BCV TWINT eine Übersicht von verschiedenen Anwendungsfällen auf. Beim Anwählen eines spezifischen Anwendungsfalls werden die Kunden auf die Webseite des jeweiligen Händlers weitergeleitet, wo sie Produkte oder Dienstleistungen auswählen können. Im Anschluss folgt die Bezahlung via TWINT.

Bei P2P-Zahlungen kann für das Auffinden der anderen Kunden ebenfalls die Handynummer verwendet werden. Unter der Voraussetzung der entsprechenden Freigabe des Zugriffs durch die Kunden, kann die BCV für solche Zahlungen auf die bestehenden Kontakte im Smartphone der Zahlenden zugreifen. Die Transaktion wird ausschliesslich auf der Basis der Telefonnummer ausgeführt. Es erfolgt kein Abgleich mit anderen von den Auftraggebern vor der Ausführung übermittelten Daten. Die Auftraggeber sind für die Richtigkeit ihrer Zahlungsdaten verantwortlich, insbesondere für die Telefonnummer der Zahlungsempfänger.

2.4. Ausführung von Zahlungen

Die Kunden erkennen sämtliche auf ihrem Referenzkonto getätigten Zahlungen von Warenkäufen und Dienstleistungen an, die von ihrem Smartphone aus mit ihrer App BCV TWINT erfolgten und in der App als Zahlung registriert wurden.

Jeglicher über das TWINT-System erteilte Zahlungsauftrag wird unmittelbar vom Referenzkonto der Kunden abgebucht, ohne dass eine Stornierung oder Rückzahlung des Betrags des Zahlungsauftrags möglich ist; vorbehalten bleibt Artikel 1.9.

Die BCV ist nicht gehalten, Transaktionen auszuführen oder zu verarbeiten, die gegen das geltende Recht oder die Vorschriften der zuständigen Behörden oder die internen und externen für die BCV geltenden Regeln (z. B. Geldwäschereibestimmungen) verstossen oder rufschädigend sein könnten. Die BCV kann nicht für eventuelle verspätete Ausführungen von BCV-TWINT-Diensten verantwortlich gemacht werden, die auf erforderliche Abklärungen zurückzuführen sind.

Wird die Zahlung durch eine andere am Transfer involvierte Partei, insbesondere durch den Händler oder das Finanzinstitut der Zahlungsempfänger, abgelehnt, wird die BCV den zurückerhaltenen Betrag auf demselben Referenzkonto erneut gutschreiben. Die dabei eventuell anfallenden Unkosten haben die Kunden zu tragen.

Kann dem Referenzkonto der Kunden kein Betrag gutgeschrieben werden (z. B. aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften, aufgrund von Vorschriften der zuständigen Behörden oder wegen eines geschlossenen Kontos), kann die BCV nach freiem Ermessen die BCV-TWINT-Anmeldung der Kunden löschen. Die Kunden werden in jedem Fall alles daransetzen, die Situation zu regeln, gegebenenfalls gemeinsam mit der BCV.

Wird das Gutschriftskonto nicht von der BCV verwaltet, hat sie keinen Einfluss auf den Zeitpunkt, an dem ein Überweisungsbetrag tatsächlich auf dem entsprechenden Bankkonto der Zahlungsempfänger gutgeschrieben wird.

In Anbetracht dessen, dass andere Finanzdienstleister ihre eigenen TWINT-Apps anbieten, darf BCV Daten zum Kundenprofil an andere Herausgeber von TWINT weitergeben.

Bei P2P-Zahlungen müssen beide Parteien eine TWINT-App installiert haben, damit der Zahlungsvorgang abgeschlossen werden kann. Wenn ein BCV-TWINT-Kunde einen Zahlungsauftrag an einen Zahlungsempfänger versendet, der noch nicht im TWINT-System registriert ist, wird dieser durch den Kunden per SMS entsprechend benachrichtigt und zur Installation der App aufgefordert, wenn er die Zahlung über das TWINT-System erhalten möchte. Der Betrag wird dann vier Tage lang von der BCV auf dem Referenzkonto reserviert. Wenn sich der Zahlungsempfänger innerhalb dieses Zeitraums bei TWINT angemeldet hat, wird der Betrag gemäss dem üblichen Verfahren an diesen Zahlungsempfänger überwiesen. Meldet sich der Zahlungsempfänger innerhalb dieses Zeitraums nicht an, wird die Reservierung des Geldbetrages annulliert und die BCV löscht die auf dem Referenzkonto des Kunden erfolgte Vormerkung und der verfügbare Kontostand wird entsprechend aktualisiert. Solange der Zahlungsempfänger sich nicht beim TWINT-Service angemeldet hat, kann der BCV-TWINT-Kunde seinen Zahlungsauftrag jederzeit widerrufen. In diesem Fall löscht die BCV die Vormerkung auf dem Konto des BCV–TWINT-Kunden und der verfügbare Kontostand wird entsprechend aktualisiert.

Mit der Nutzung der Funktion «Bild» oder «Nachrichten» bei ihren Vorgängen über das TWINT-System verpflichten sich die BCV-TWINT-Kunden, das einschlägige schweizerische Recht einzuhalten, ansonsten kann die BCV den Zugang zu BCV TWINT gemäss nachfolgendem Artikel 2.6. sperren.

Sollten die Kunden für eine nicht erfolgte Zahlung eine Belastung anfechten wollen, müssen sie sich unter Einhaltung der unter 1.6. angegebenen Fristen an die BCV wenden. In allen anderen Fällen, insbesondere für nicht gelieferte Waren und Dienstleistungen, wenden sich die Kunden in erster Linie an den entsprechenden Händler, um die Situation zu klären und gegebenenfalls Belege für eine aus seiner Sicht als ungerechtfertigt angesehene Weigerung des Händlers, den Betrag zurückzuzahlen, zu erhalten. Nach Klärung der Umstände und falls die Kunden der Meinung sind, dass sie vom Händler geschädigt wurden, wenden sie sich mittels eines Beschwerdeformulars an die BCV und müssen gegebenenfalls die Belege vorlegen, mit denen die BCV bei der TWINT AG den Beschwerdeprozess einleiten kann.

2.5. Durch den Händler bezahlte Gebühren

Bei Transaktionen in einem Shop zahlt der beteiligte Händler Gebühren an die Gesellschaft, die es ihm ermöglicht, TWINT-Zahlungen anzunehmen und mit der er für diese Dienstleistungen einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat (wie z. B. SIX Payment Services AG). Nutzt der Händler zudem Mehrwertdienste (siehe auch Kapitel 3), bezahlt er auch Gebühren an die TWINT AG.

Ein Teil der verschiedenen vom Händler gezahlten Gebühren kann an die BCV weitergeleitet werden, damit diese ihre eigenen Kosten für die Herausgabe von TWINT und die Ausführung der Transaktionen decken kann. Die Kunden sind sich dieses Verfahrens bewusst, erklären sich damit einverstanden und haben folglich keinen Anspruch auf diese eventuellen Erträge.

2.6. Zahlungs- oder Zugangssperre zum System BCV TWINT

Die Kunden können bei der BCV die Sperrung des Zugangs zur Zahlungsfunktion beantragen. Die bis zum Zeitpunkt der Sperrungsbeantragung ausgelösten Zahlungen gelten als gebucht und können nicht rückgängig gemacht werden.

Die Kunden können, wenn sie es wünschen, die Sperrung/Entsperrung ihres Zugangs zum BCV-TWINT-System beantragen und nehmen dafür mit dem Callcenter der BCV oder mit ihrem Kundenberater Kontakt auf.

Wenn Kunden die Vermutung haben, dass Dritte ihren PIN-Code und ihr Passwort kennen, müssen sie diese unverzüglich ändern und dies der BCV über ihren Berater, über das Callcenter der BCV, über das gesicherte BCV-net-Mail-System oder allenfalls persönlich in einer Filiale melden. Verlieren Kunden ihr Smartphone, besteht die Gefahr einer rechtswidrigen Nutzung der Dienstleistungen durch einen unberechtigten Dritten. Die Kunden müssen daher bei der BCV unverzüglich die Sperrung ihres BCV-TWINT-Kontos beantragen. Beantragen die Kunden die unverzügliche Sperrung nicht, tragen sie bei einer missbräuchlichen Nutzung ihres BCV-TWINT-Kontos sämtliche Folgen.

Die BCV kann insbesondere den Zugang zu BCV TWINT sperren, falls begründete Anzeichen für eine missbräuchliche Nutzung der in der App BCV TWINT verfügbaren Funktion «Bild» oder «Nachrichten» vorliegen. Die BCV kann die Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung sowie zur Einhaltung der vorliegenden Nutzungsbedingungen anhalten. Die BCV kann davon Abstand nehmen, die Funktion «Bild» oder «Nachrichten» zu übernehmen, und kann sogar den Zugang zur BCV TWINT sperren.

2.7. Gebühren

Die Installation von BCV TWINT und die Nutzung der Dienstleistungen sind für die Kunden kostenlos.

Der Empfang von Zahlungseingängen von anderen Personen ist kostenlos, soweit dies nicht im Rahmen einer kommerziellen Tätigkeit der Zahlungsempfänger steht.

Die BCV behält sich das Recht vor, Gebühren in Rechnung zu stellen. Im Fall einer Gebührenbelastung werden die Kunden transparent und direkt vor der Nutzung der kostenpflichtigen Ladeoption in der App BCV TWINT über die zu bezahlenden Gebühren informiert.

Die Einführung und Änderung von Preisen werden den Kunden in der App BCV TWINT oder über jegliches andere zwischen der BCV und ihren Kunden zugelassene Kommunikationsmittel bekannt gegeben. Eine Anpassung bzw. Änderung gilt als genehmigt, wenn die Kunden nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigen oder die App BCV TWINT löschen.

2.8. Informationen zu den Transaktionen

Im TWINT-System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs sowie die Ladenkasse (POS), an der die Zahlung getätigt wurde, erfasst. Die Transaktionen sind in der Historie von BCV TWINT bis zu maximal 180 Tage ersichtlich.

3. Mehrwertdienste (nachfolgend «MWD»)

3.1.«Mobile Marketing»-Angebote

3.1.1. Ausspielung von Angeboten

Die BCV kann den Kunden Coupons, Treuekarten und weitere Angebote (nachfolgend «Angebote») in die App BCV TWINT ausspielen, wo diese von den Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können.

Unterschieden wird hier zwischen den folgenden Angebotsarten:

-          Angebote der BCV oder des BCV-TWINT-Systems in eigener Sache (nachfolgend «Angebote des Herausgebers»)

-          Angebote der BCV zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «Mehrwertangebote des Herausgebers»)

-          Angebote eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter-Angebote»)

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Angeboten oder Mehrwertangeboten des Herausgebers setzen kein «Opt-in» der Kunden voraus. Diese Angebote können entsprechend an alle Kunden ausgespielt werden.

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Angeboten von Drittanbietern setzen voraus, dass die Kunden in der App BCV TWINT ihre explizite Zustimmung hierzu erteilen («Opt-in») und die Ausspielung von Angeboten dieser Art durch Dritte ausdrücklich akzeptieren.

Die Kunden haben jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in der App BCV TWINT zu widerrufen. Der Widerruf hat zur Folge, dass den Kunden keine Angebote von Drittanbietern mehr ausgespielt werden und sämtliche damit allfällig verbundenen aktivierten Vergünstigungen und Vorteile verloren gehen. Die von den Nutzern gesammelten Treuepunkte und andere Vorteile sowie ausstehende Gutscheine werden damit hinfällig.

3.1.2. Geltungsdauer von Angeboten

Die Angebote sind nur solange gültig, wie sie auf dem Bildschirm des Smartphones in der App BCV TWINT der Kunden angezeigt werden.

In den meisten Fällen werden Angebote bei der Bezahlung durch die Kunden mit der App BCV TWINT automatisch eingelöst, ohne dass die Kunden hierzu etwas machen müssen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Kunden dem Händler in der App BCV TWINT ein Angebot vorzeigen oder selber an einem Terminal oder einem Web- oder Mobileshop eingeben muss. Dies ist in dem jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt.

Es gibt Angebote, die die Kunden vorgängig in der App BCV TWINT aktivieren müssen, bevor sie eingelöst werden können. Die betroffenen Angebote werden dies entsprechend angeben.

Bereits aktivierte Angebote können von der BCV oder dem Herausgeber des Angebots deaktiviert werden, wenn sie nicht innerhalb von 10 Tagen eingelöst wurden.

Die Aktivierung eines Angebots resp. der Erhalt eines Angebots, das ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigen nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist in dem jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt.

Bei der Einlösung eines Angebots mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung dem Kunden in Form eines Cash-Back-Guthabens zurückerstattet.

Die TWINT AG ist berechtigt, die Auszahlung des Cash-Back-Guthabens zu verzögern, bis das Cash-Back-Guthaben CHF 10 oder mehr beträgt. Die Kunden werden in der App BCV TWINT über den aktuellen Stand ihres Cash-Back-Guthabens informiert.

3.1.3. Teilen von Angeboten

Die BCV kann den Kunden die Möglichkeit bieten, Angebote an andere Personen weiterzugeben, von diesen zu erhalten oder mit ihnen zu teilen.

3.2. Sichtkarten der Kunden

Die Kunden haben die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Sichtkarten») in der App BCV TWINT zu hinterlegen resp. zu aktivieren. Hinterlegte oder aktivierte Sichtkarten können von Kunden jederzeit wieder aus der App BCV TWINT entfernt werden.

Die BCV kann hinterlegte Sichtkarten ebenfalls aus der App BCV TWINT entfernen, wenn die Sichtkarten von Kunden ablaufen oder sie generell nicht mehr für die Hinterlegung in der App BCV TWINT zur Verfügung stehen.

Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten die mit dem Einsatz der Sichtkarte verbundenen Vorteile in Form von Angeboten direkt in die App BCV TWINT ausgespielt werden. Die Kunden erhalten diese Angebote nur dann, wenn sie vorgängig per Opt-in-Einwilligung der Ausspielung von Angeboten eines dritten Dienstleisters zugestimmt haben (siehe Ziffer 3.1.1.).

3.3. Weitere Mehrwertleistungen

Neben Angeboten und Sichtkarten kann die BCV jederzeit weitere Mehrwertleistungen über die App BCV TWINT anbieten.

3.4. Haftung für die Mehrwertleistungen

Für die Inhalte, Bereitstellung und Meldungen von Drittanbieter-Angeboten, Sichtkarten oder allfälligen weiteren Mehrwertleistungen in der App BCV TWINT ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die BCV hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der von diesen Drittanbietern angebotenen Leistungen.

Die BCV haftet nicht für Angebote, die bei Drittanbietern nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Sichtkarten, wie z. B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.

Die BCV und die TWINT AG sind bemüht, die Nutzung der Mehrwertleistungen störungsfrei und ununterbrochen in der App BCV TWINT zur Verfügung zu stellen. Weder die BCV noch die TWINT AG können dies aber zu jeder Zeit gewährleisten. lm Falle eines Unterbruchs kann es insbesondere vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Solange die BCV und die TWINT AG die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnehmen, tragen die Kunden einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.

4. Datenschutz

4.1. Geltungsbereich

Datenschutz und Datensicherheit haben für die BCV und ihre Partner einen hohen Stellenwert. Im vorliegenden Abschnitt «Datenschutz» werden die Kunden über die Datenbearbeitung und die Datenflüsse bei Verwendung der App BCV TWINT zur Zahlung von Händlern oder sonstigen Privatpersonen sowie bei der Nutzung der Mehrwertleistungen informiert.

In Bezug auf die App BCV TWINT arbeitet die BCV insbesondere mit der Firma TWINT AG mit Sitz in Zürich (nachfolgend die «TWINT AG»), mit der Swisscom AG (nachfolgend «Swisscom») mit Sitz in Ittigen sowie mit der SIX Payment Services AG (nachfolgend «SIX») mit Sitz in Zürich zusammen.

TWINT AG ist als Betreiberin des TWINT-Systems verantwortlich für die über BCV TWINT erfolgende Abwicklung von Zahlungen und die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Angebote und Sichtkarten (siehe Abschnitt «Mehrwertleistungen»). Swisscom entwickelt und stellt der BCV die App BCV TWINT sowie die Schnittstellen zu TWINT AG und SIX zur Verfügung, die für die gute Funktionsweise der App BCV TWINT erforderlich sind.

Zu diesem Zweck hat die BCV mit TWINT AG, Swisscom und SIX für die Bereitstellung und den Betrieb der App BCV TWINT verschiedene Verträge geschlossen, deren Inhalt ebenfalls für die allfälligen rechtmässig beigezogenen Subunternehmer gilt.

Die BCV und ihre Beauftragten sowie deren eventuelle Subunternehmer unterstehen hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ihrer Kunden dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen sowie der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und seiner Ausführungsverordnung (VDSG).

Die personenbezogenen Daten von Bankkunden sind insbesondere Name, Wohnort, Nationalität, Geburtsdatum, die Bankverbindung samt Nummer des Belastungs- bzw. Gutschriftskontos.

Die BCV trägt gegenüber den Kunden die Verantwortung für die datenschutzkonforme Sammlung und Verwertung von Daten durch die TWINT AG und ihre sonstigen Partner sowie deren rechtmässig beigezogenen Subunternehmer gemäss den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), wie im Abschnitt «Datenschutz» ausgeführt.

Die BCV bietet Mehrwertleistungen über die App BCV TWINT an. So kann die BCV den Kunden Coupons, Treuekarten und weitere Mehrwertleistungen (nachfolgend «MWD») in die App BCV TWINT ausspielen, wo diese von den Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können. Die BCV kann eigene MWD, gemeinsame MWD mit Dritten oder MWD nur von Drittanbietern anbieten. Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Nutzung von Drittanbieter-MWD setzen voraus, dass die Kunden in der App BCV TWINT per Opt-in-Einwilligung ihre explizite Zustimmung hierzu erteilen und damit ausdrücklich den Erhalt dieser Angebote Dritter und die Weitergabe bestimmter personenbezogenen Daten für die Nutzung dieser Drittanbieter-MWD akzeptieren. Die Kunden können ihre Zustimmung zum Erhalt von Drittanbieter-MWD jederzeit per Opt-out zurückziehen.

Mit ihrer Registrierung in der App BCV TWINT sind sich die Kunden bewusst und erklären sich damit einverstanden, dass die BCV die Umstände der Geschäftsbeziehung und die Stammdaten (z. B. Name, Wohnort, Alter, Geschlecht) an die TWINT AG und/oder ihre anderen Partner, wenn dies zur Erbringung der Dienstleistung BCV TWINT und der von Drittanbietern angebotenen MWD erforderlich ist, bekannt geben kann.

Im Übrigen erklären sich die Kunden damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten sonstigen Dritten mitgeteilt werden können, sofern es darum geht, die berechtigten Interessen der BCV und ihrer Partner zu wahren, wie im Rahmen der gesetzlichen Informationspflichten, des Inkassos von Forderungen oder gerichtlicher Auseinandersetzungen.

In der Datenschutzerklärung und den vorliegenden Nutzungsbedingungen werden die Kunden umfassend über die Sammlung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung ihrer Daten bei der Installation und Nutzung der App BCV TWINT informiert und akzeptieren dieses Verfahren.

4.2. Beizug Dritter

Die Kunden sind ausdrücklich damit einverstanden, dass die BCV und die TWINT AG zur Erbringung ihrer Leistungen entsprechend bevollmächtigte Dritte (z.B. Payment Service Provider) beiziehen dürfen und dass dabei ausschliesslich die für die Ausführung ihres jeweiligen Mandats notwendigen personenbezogenen Daten der Kunden weitergegeben werden können. Die BCV und die TWINT AG sind zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet.

Beigezogene Dritte dürfen die Daten ausschliesslich gemäss der vorliegenden Datenschutzerklärung im Auftrag der BCV und der TWINT AG verwenden. Eine Verwendung der Daten zu eigenen Zwecken ist Dritten untersagt.

Die BCV trägt gegenüber den Kunden die Verantwortung, dass die Daten entsprechend den in der Schweiz geltenden Gesetzen und Bestimmungen bearbeitet werden.

4.3. Nutzung von personenbezogenen Daten im Rahmen der App BCV TWINT und deren Dienstleistungen

Bei seiner Registrierung müssen die Kunden gemäss vorstehendem Artikel 2.1. sein Referenzkonto wählen.

Damit die TWINT AG und die anderen Partner der BCV die Zahlungen der Kunden verarbeiten und im Fall einer Opt-in-Einwilligung der Kunden Mehrwertleistungen von Drittanbietern bereitstellen können, müssen personenbezogene Daten der Kunden nach der Registrierung in der App BCV TWINT ebenfalls im System TWINT erfasst werden.

Zu diesem Zweck übermittelt die BCV der TWINT AG und ihren anderen Partnern die nachfolgend angegebenen personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Wohnort, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht und Handynummer.

4.4. Bei der Zahlung mit der App BCV TWINT übermittelte Informationen

Wenn die Kunden bei einem Point of Sale (POS) eines Händlers eine Zahlung über die App BCV TWINT ausführen, wird zwischen der App BCV TWINT der Kunden und dem entsprechenden Händler eine Verbindung hergestellt.

Die TWINT AG erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs, es sei denn, dies erfolgt im Sinne der Ziffer 4.7. Auch die BCV erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs.

Die BCV und die TWINT AG geben ohne ausdrückliche Einwilligung der Kunden keine personenbezogenen Daten an den involvierten Händler und/oder an Dritte weiter, es sei denn, die Weitergabe erfolgt im Sinne der Ziffern 4.5 oder 4.6.

4.5. Hinterlegung von Sichtkarten

Die Kunden haben die Möglichkeit, physische und rein digitale Sichtkarten verschiedener Händler direkt in der App BCV TWINT zu hinterlegen resp. zu aktivieren. Beabsichtigen sie dies, haben sie die nötigen Einstellungen und Eingaben vorzunehmen. Mit der Hinterlegung oder Aktivierung ihrer Sichtkarte in der App BCV TWINT geben die Kunden mithin ihre ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung ihrer Sichtkarte ab. Diese wird in der Folge automatisch in den Zahlungsprozess mit der App BCV TWINT einbezogen, sofern dies durch den jeweiligen Sichtkarten-Herausgeber technisch möglich ist. Die Kunden können die Verwendung ihrer Sichtkarte in der App BCV TWINT jederzeit deaktivieren.

Der Ablauf der Zahlung erfolgt nach Ziffern 2.3. und 2.4.

Wenn in der App BCV TWINT eine Sichtkarte hinterlegt ist, mit dieser App bezahlt wird und die Kunden durch den Einsatz der Sichtkarte einen allfälligen Vorteil erlangen (Punkte, Rabatt etc.), erhält der Herausgeber der Sichtkarte oder ein von ihm rechtmässig beigezogener Dritter dieselben Daten, wie wenn die Kunden die Sichtkarte physisch vorzeigen würde.

TWINT AG übermittelt dem Händler oder den mit ihm verbundenen Dritten die Identifikationsnummer der Sichtkarte und abhängig von der eingesetzten Sichtkarte auch Basisdaten zur Zahlung wie Zeitstempel, Betrag und allfällige durch den Einsatz der Sichtkarte gewährte Rabatte oder Punkte. Die Verwendung dieser Daten durch den involvierten Händler richtet sich ausschliesslich nach dem Vertragsverhältnis zwischen den Kunden und dem Händler resp. den Kunden und dem mit dem Händler verbundenen Dritten.

4.6. Einlösung von Mobile-Marketing-Angeboten

Um die automatische Einlösung von Angeboten zur Gewährung eines Rabatts oder geldwertigen Vorteils zu ermöglichen, müssen zwischen dem TWINT-System und dem Händler Daten ausgetauscht werden.

Welche Daten übermittelt werden, hängt davon ab, in welchem System das Angebot eingelöst und der Rabatt resp. der geldwertige Vorteil berechnet wird.

Bei der Nutzung der Angebote im System des Händlers übergibt die TWINT AG dem Händler die Identifikationsnummer des Angebots. Der Händler berechnet den allfälligen Rabatt oder geldwertigen Vorteil für die Kunden. Der Händler erhält hierbei die gleichen Informationen, wie wenn die Kunden die Identifikationsnummer des Angebotes z. B. in Form eines Barcodes vorlegen.

Bei der Nutzung der Angebote über das TWINT-System wird der Rabatt oder jeglicher geldwertige Vorteil im TWINT-System berechnet und dem Händler übermittelt, damit dieser den Vorteil in seinem System weiterverarbeiten kann (z. B. Abzug eines Rabatts).

Ob die Geschäftskunden weitere Daten an die TWINT AG übermitteln (beispielsweise Informationen zur Nutzung der Angebote, die vorgängig vom TWINT-System an den Händler übermittelt wurden, oder Warenkorbdetails eines Einkaufes, auf deren Basis Angebote im TWINT-System genutzt werden können), regelt sich einzig nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und den Kunden. Der Händler ist für die vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Einwilligungen verantwortlich.

4.7. Sammlung und Nutzung von Daten für die Verbesserung der App BCV TWINT

Die TWINT AG sammelt und nutzt Daten für die Bereitstellung und Verbesserung des TWINT-Systems. Dabei handelt es sich einerseits um Daten, auf welche die App BCV TWINT gemäss den Einstellungen der Kunden auf dem Smartphone zugreifen darf (z. B. Empfang von BLE-Signalen, Geolokalisierung etc.), andererseits um technische Daten und Informationen, welche im Rahmen der Nutzung der App BCV TWINT anfallen.

TWINT AG verwendet diese personenbezogenen Daten ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Service und gibt sie nie ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden in der App BCV TWINT an Händler und/oder Dritte weiter.

4.8. Google Firebase

Die TWINT AG nutzt in der App BCV TWINT das Firebase der Google Inc. (nachfolgend «Google»), um das Nutzerverhalten in der App zu analysieren, und zwar mit dem Ziel, die TWINT-Apps der verschiedenen Finanzdienstleister, die dasselbe Zahlungssystem anbieten, fortlaufend zu optimieren und besser auf die Bedürfnisse der Nutzer auszurichten.

Die Kunden haben die Möglichkeit, die Sammlung und Übermittlung von Nutzungsdaten an Google in der App BCV TWINT in den Einstellungen jederzeit auszuschalten.

Die nachfolgenden Informationen werden bei der Nutzung der App BCV TWINT gesammelt und an Server von Google in den USA übertragen:

  • eine Analytics-ID (Zufallswert, anhand dessen die TWINT AG den Kunden identifizieren kann);
  • eine Client-ID (Zufallswert, welcher das verwendete Gerät identifiziert und es Google erlaubt, gesendete Events in einer Gerätesitzung zusammenzufassen, der jedoch keine Rückschlüsse auf das Gerät des Benutzers erlaubt);
  • die Kennzahlen des Geräts (Marke, Typ, Bildschirm, Speicher);
  • Informationen über die Plattform (z.B. iOS- und Android-Version);
  • die Version der installierten App BCV TWINT;
  • allenfalls Typ und Version des benutzten Internetbrowsers;
  • die IP-Adresse des zugreifenden Smartphones (gekürzt, damit eine Zuordnung zum konkreten Nutzer nicht mehr möglich ist).

 

Diese Daten werden in den Vereinigten Staaten gespeichert. Google hat sich zur Auswertung dieser Daten verpflichtet, um Reports über die Nutzung der App BCV TWINT zu erstellen und um weitere mit der Nutzung der App BCV TWINT verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

Die Kunden sind sich bewusst, dass Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die amerikanischen Gesetze schützen die personenbezogenen Daten weniger als die schweizerischen Gesetze.

Google kann in keinem Fall die IP-Adresse der Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Die IP-Adressen werden anonymisiert (um drei Stellen gekürzt), so dass eine Zuordnung zu den Kunden nicht möglich ist.

4.9. Personalisierte Angebote Dritter

Die Kunden können sich gegenüber der BCV per Opt-in-Einwilligung ausdrücklich damit einverstanden erklären, dass sie in der App BCV TWINT von Drittanbietern Angebote erhalten und diese aktivieren und einlösen können (siehe auch Ziffer 3.1.1.). Mit der Opt-in-Einwilligung erklären sich die Kunden auch ausdrücklich damit einverstanden, dass die TWINT AG diese Daten für personalisierte Angebote Dritter sammeln, auswerten und weiterverwenden kann.

Dieses Einverständnis können die Kunden auf ausdrückliche Nachfrage zum Zeitpunkt der Installation der App BCV TWINT und/oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Änderung der Einstellungen in der App BCV TWINT abgeben (Opt-in-Einwilligung) resp. widerrufen (Opt-out). Die Zustimmung der Kunden ermöglicht es der BCV, den Kunden Angebote zuzustellen, die auf ihre persönlichen Interessen zugeschnitten sind.

Die Kunden sind sich bewusst, dass Angebote Dritter nur mit einer Opt-in-Einwilligung in der App BCV TWINT angezeigt und eingelöst werden können.

Selbst im Falle einer Opt-in-Einwilligung der Kunden geben die BCV und die TWINT AG keine personenbezogenen Daten der Kunden an involvierte Händler und/oder an Dritte weiter, sofern die Kunden einer solchen Weitergabe in der App BCV TWINT nicht ausdrücklich zustimmen (siehe hierzu auch Ziffer 4.5.). Die von der Zahlung über die App BCV TWINT betroffenen Händler erhalten lediglich Zugriff auf und Zugang zu anonymisierten Daten.

4.10. Aufbewahrung und Löschung von personenbezogenen Daten

Die für die Registrierung in der App BCV TWINT erforderlichen Daten werden von der TWINT AG nach der Löschung der App grundsätzlich 12 Monate lang aufbewahrt.

Die anderen auf der App BCV TWINT registrierten personenbezogenen Daten der Kunden werden gelöscht bzw. anonymisiert, wenn sie nicht mehr zur Durchführung der Dienstleistungen benötigt werden, spätestens jedoch 4 Jahre bzw. in der gesetzlich festgelegten Zeitspanne nach deren Speicherung.

Wird die App BCV TWINT während zwei Jahren nicht genutzt, gehen die BCV oder die TWINT AG davon aus, dass die Kunden die App BCV TWINT gelöscht haben. In diesem Fall werden die in der App BCV TWINT oder bei der TWINT AG gespeicherten personenbezogenen Daten der Kunden ebenfalls gelöscht bzw. anonymisiert.

Verzichten die Kunden nachträglich auf personalisierte Angebote (Opt-out), werden 6 Monate nach dem Opt-out alle aktivierten Coupons, Treuekarten und sonstigen im TWINT-System aktivierten Angebote unwiderruflich gelöscht bzw. anonymisiert. Die Kunden werden dann nicht mehr über die App BCV TWINT von den damit allfällig verbundenen Vorteilen und Vergünstigungen profitieren können.

Dies gilt allerdings vorbehaltlich der längeren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, die von der BCV und der TWINT AG einzuhalten sind.

4.11. Auskunfts- und Informationsrecht

Bei Fragen zur Bearbeitung der personenbezogenen Daten können die Kunden die BCV telefonisch unter der Rufnummer 0844 228 228 oder aber über die Website www.bcv.ch/twint kontaktieren.

4.12. Kommunikation mit den Kunden

Die BCV behält sich das Recht vor, für jede Art von Mitteilung sowie bei technischen Problemen in Verbindung mit BCV TWINT die Kunden über ein von ihr gewähltes Kommunikationsmittel (z. B. per SMS oder Push-Mitteilung) zu kontaktieren.

5. Aussetzung und Kündigung der App BCV TWINT

Die Kunden können die App BCV TWINT mit der zu diesem Zweck auf ihrem Smartphone vorgesehenen Funktion jederzeit Iöschen. Bei einer Löschung der App BCV TWINT werden sämtliche laufenden Treueprogramme beendet sowie alle aktivierten Angebote annulliert und sind damit verloren.

Die BCV kann nach freiem Ermessen und per sofort die Nutzung der App BCV TWINT aussetzen. Dies gilt namentlich im Fall des Verdachts der missbräuchlichen Nutzung oder aufgrund jeglichen anderen gegen gesetzliche Vorschriften oder Bestimmungen verstossenden Verhaltens, das die gute Funktionsweise der App BCV TWINT gefährdet.

Im Fall der Nichtnutzung der App BCV TWINT während zwei Jahren ist die BCV berechtigt, davon auszugehen, dass die Kunden ihre App gekündigt haben, und den Zugang zur App BCV TWINT der Kunden gemäss vorstehendem Artikel 4.10. zu löschen.

6. Änderung der Nutzungsbedingungen

Die BCV kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Die Änderungen werden den Kunden vorgängig und auf geeignete Weise bekannt gegeben. Sind die Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, können sie die App BCV TWINT vor Inkrafttreten der Änderungen auf ihrem Smartphone Iöschen oder gegenüber der BCV ausdrücklich erklären, auf die Nutzung der Dienstleistungen zu verzichten.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorstehenden Bedingungen unterstehen ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht. Der Erfüllungsort, der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Verfahren sowie der Betreibungsort ist der Hauptsitz der BCV in Lausanne, wobei der Betreibungsort lediglich für nicht in der Schweiz ansässige Kunden gilt. Dies gilt unter dem Vorbehalt zwingender Gerichtsstände der geltenden Gesetzgebung und der von der Schweiz ratifizierten internationalen Übereinkommen.

Die BCV ist allerdings weiterhin berechtigt, rechtliche Schritte am Wohnsitz der Kunden oder vor jeglichem anderen zuständigen Gericht einzuleiten.

8. Sonstige geltende Bedingungen

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BCV sowie die Nutzungsbedingungen von BCV-net und BCV mobile.

Fassung vom 25.08.2020